what I need:
Layout for desktop, tablet, phone: this is just a wireframe! you as a designer should design the different section so it makes sense. Since the different topics have an order of how to read them, it would be great if the different sections are visually connected.
Font will be: Geomanist => I bought the font already!!!
Headline 1: Fontsizes desktop, tablet, mobile
Headline 2: Fontsizes desktop, tablet, mobile
Headline 3: Fontsizes desktop, tablet, mobile
Headline 4: Fontsizes desktop, tablet, mobile
Photos: There is only the portrait next to the contact form. For all the other photos we need stock photos from families and older people since his service is to give advice to people that look for a retirement home. Please use web optimized photos.
Icons and grafics: I need for all icons and grafics the original photoshop files or what ever software you use.
Colors: Since it is an informative website the background should be white. The links and buttons should be in color. For the focus color we thought of green maybe in combination with orange but this is up to you as a designer. Maybe for different topics like tips, download links, it could be possible to give each of the topic an individual color so it it obvious what the topic is all about by looking at the color.
EXAMPLE:
Tips => yellow
PDF Download => blue
Caution (don´t forget) => red
Regular buttons => green
Mobile version: in the mobile version I want to have sticky contact buttons at the bottom for a phone call and email
Menu: Focus for the menu should be the mobile version. I want to integrate a flooting menu + call and email buttons for mobile on the right. For the destop version I also want to have a flooting menu for the different sections.
Business card, business letter design, logo: I also need a design for business cards, business letter, logo. Can you also do that or do you know anyone?
Reference page from a similar business: Pflegeberatung
Headline 1
Hero section picture + USPs
Dafür muss man die Pflegekasse des Betroffenen anrufen und nach einem persönlichen Ansprechpartner fragen. Oder Sie beauftragen einen unabhängigen Pflegeberater, derstellvertretend in Ihrem Namen tätig wird und alle nötigen Schritte in Absprache mit Ihnen und der Pflegekasse regelt.Bundesweite Pflegenetzwerk.
Headline 2 – Visualisation of the website´s structure with the possibility to click right to the desired topic. It can be horizontal, underneath or any other way you think looks cool
Headline 2 – FAQ?
Explanation of this section: This section contains the most frequent asked questions. The questions will be placed as button text as you can see underneath. The questions will be answered further down the page and the buttons should directly be linked to the answer sections. Since the button text is longer it could be a tile design like on microsoft computers. The number of questions might increase in the future
Headline 2 – text on the left and a picture on the right
Über den behandelnden Arzt lassen Sie sich ein realistisches Bild des Gesundheitszustands und möglicher Perspektiven ausfzeigen. Fragen Sie Ihn nach seiner ärztlichen Beurteilung und welche körperlichen, geistigen oder seelischen Enischränkungen seiner Meinung nach für eine Pflegebedürftigkeit sprechen. Lassen Sie sich eine schriftliche medizinische Stellungnahme darüber geben. Als nächstes gilt es gemeinsam eine geeignete Pflegeform zu finden. Neben der Pflege zu Hause und der Pflege im Heim gibt es alternative Formen wie Pflege-Wohngemeinschaften oder Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.
Grundsätzlich haben Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben, einen Rechtsanspruch gegenüber ihrer Pflegekasse auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Das gilt für gesetzlich versicherte Patienten genauso wie für privat Versicherte. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.
Dafür muss man die Pflegekasse des Betroffenen anrufen und nach einem persönlichen Ansprechpartner fragen. Oder Sie beauftragen einen unabhängigen Pflegeberater, derstellvertretend in Ihrem Namen tätig wird und alle nötigen Schritte in Absprache mit Ihnen und der Pflegekasse regelt.Bundesweite Pflegenetzwerk.
Headline 2 – text on the right and a picture on the left
Jedes Krankenhaus muss sich um die lückenlose Nachsorge der Patienten kümmern. Es geht im Grundsatz darum, dass Sie auch nach ihrer Entlassung medizinisch gut versorgt werden. Alle dafür nötigen Maßnahmen fallen unter das sogenannte Entlassmanagement.
Falls im Krankehaus eine Pflegebedürftigkeit ersichtlich wird kann bereits vor Ort ein Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Reha gestellt werden. In die Wege leiten muss dies das jeweilige Krankenhaus durch Mitarbeiter des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung. Sie helfen auch bei der Organisation von Hilfsmitteln. Häufig bestehen zudem Kontakte zu Pflegediensten. Die Wahlfreiheit darf durch das Entlassmanagement nicht eingeschränkt werden.
Sind Sie unsicher, wer sich um Ihr Entlassmanagement kümmert, wenden Sie sich an den behandelnden Arzt oder an den Sozialdienst des Krankenhauses. Falls Probleme bestehen können Sie den zuständigen Patientenfürsprecherder des Krankenhauses hinzuziehen.
Headline 2 – text on the left and a picture on the right
Als erstes kontaktieren Sie die Pflegekasse Ihres Angehörigen um einen Antrag zu stellen. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert. Je nach Kasse können Sie den Antrag telefonisch, schriftlich oder per E-Mail stellen. Aus Beweisgründen ist es ratsam, Anträge stets schriftlich einzureichen. Sie sollten sich den Eingang bestätigen lassen oder den Antrag per Fax stellen (bietet jeder Copy-shop an). Falls Sie den Antrag mündlich stellen notieren Sie sich den Ansprechpartner, das Datum und die Uhrzeit. Weiterhin sollte ein Zeuge anwesend sein.
Viele Kassen geben eigene Antragsformulare aus, die Sie dann in den meisten Fällen in 3-5 Arbeitstagen erhalten . Sobald Ihnen die Pflegekasse das Antragsformular zugeschickt hat, füllen Sie es am besten zusammen mit einem Pflegeberater aus. Pflegeberater kennen die entsprechenden Fachausdrücke und wissen welche konkrete Hilfestellung benötigt wird. Grundsätzlich muss der Versicherte unterschreiben. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, unterschreibt der Inhaber der Vollmacht. Das Formular ggf. mitsamt der Vollmacht senden Sie dann unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben prüft ein beauftragter Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Situation Ihres Angehörigen vor Ort, ob Pflegebedürftigkeit und ein daraus resultierender Pflegegrad vorliegt. Das Gutachten geht automatisch an die Pflegekasse, die über den Antrag entscheidet. Fünf Wochen nach Eingang des Antrags muss der Bescheid bei Ihnen vorliegen.
Headline 2 – text on the right and a picture on the left
Zu empfehlen ist das Ausfüllen eines Pflegetagebuches vor der Begutachtung. Mindestens eine Woche lang sollten Sie das Tagebuch führen damit Sie im Wochenverlauf eine genaue Einschätzung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs erhalten. Das Tagebuch zeigen Sie dann dem Gutachter.
Darüber hinaus können Sie über einen Pflegegradrechner Ihren voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln. Sie erhalten dadurch eine erste Einschätzung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. Das Ergebnis können Sie ebenfalls dem Gutachter mitteilen.
Ich empfehle bereits vor dem Gutachtertermin eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen damit Sie zusammen die in Ihrem Fall vorliegenden Einschränkungen dokumentieren. Auf Wunsch können Sie den Pflegeberater auch zur Begutachtung einladen. Er kann darauf aufpassen, dass alle Einschränkungen fachlich besprochen und dokumentiert werden.
Headline 2 – text on the left and a picture on the right
Vor Beginn einer Suche nach einem Pflegedienst oder Pflegeheim sollte feststehen, was Ihnen wichtig ist. Wichtige Kriterien sind etwa welche Kosten Sie tragen können und die Nähe zum Wohnort. Checklisten bieten Ihnen dabei eine wichtige Hilfestellung. Die Suche und Auswahl brauchen Zeit.
Über Datenbanken im Internet können Sie nach regionalen Anbietern suchen. Die Portale Heimverzeichnis.de oder pflegelotse.de bieten entsprechende Suchfunktionen an. Hilfelotse-berlin.de bietet eine Suche bezogen auf Hilfeangebote in Berlin an. Mehr Informationen erhalten Sie auf den Seiten der einzelnen Anbieter selbst oder durch die Zusendung von Informationsmaterialien. Auf die Pflegenoten der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) ist dagegen kein Verlass.
Besuchen Sie unbedingt die ausgewählten Einrichtungen und Pflegedienste. Grundsätzlich geht das auch unagemeldet. Sprechen Sie mit dem Personal und Bewohnern. Sprechen Sie zudem Bekannte, Ärzte und andere Gesundheitsarbeiter an. Eine Checkliste hilft dabei Punkt für Punkt relevante Kriterien bei der Besichtigung und Bewertung der Anbieter festzuhalten.
Eine Checkliste für die Suche nach passenden Pflegeheimen hat auch der Verband der Verbraucherzentralen zusammengestellt.
Headline 2 – text on the right and a picture on the left<
Grundsätzlich gibt es finanzielle Unterstützung durch die Kasse in Form des Pflegegelds und der Pflegesachleistungen je nach Höhe des Pflegegrads.
Sachleistungen können für ambulante Pflegedienste eingesetzt werden. Monatlich übernommen werden:
- 689 Euro in Pflegegrad 2
- 1.298 Euro in Pflegegrad 3
- 1.612 Euro in Pflegegrad 4
- 1.995 Euro in Pflegegrad 5
Pflegegeld direkt auf das private Konto erhält der Betroffene, wenn Familienangehörige, ehrenamtliche Personen oder Nachbarn die häusliche Pflege übernehmen. In diesem Fall erhält der Pflegebedürftige monatlich
- 316 Euro in Pflegegrad 2
- 545 Euro in Pflegegrad 3
- 728 Euro in Pflegegrad 4
- 901 Euro in Pflegegrad 5
Der Pflegebedürftige bestimmt selbst, wie das Geld ausgegeben wird. Wichtig ist nur, dass mit dem Pflegegeld die erforderliche Pflege sichergestellt sind.
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieser Betrag ist vielseitig einsetzbar und insbesondere für die Unterstützung im Alltag gedacht. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und darf ausschließlich für Aufwendungen von Entlastungsangeboten eingesetzt werden, die dafür von der Kasse anerkannt sind.
Weitere Pflegeleistungen der verschiedenen Pflegegrade können Sie unter Pflegeleistugen einsehen.
HEADLINE 3 – ACCORDION FOR TIPS, SUGGESTIONS AND DOWNLOADS
TIPP: Sensible Themen vorher besprechen
Um den Betroffenen in solch einer Situation nicht öffentlich in Verlegenheit zu bringen ist es ratsam diese sensiblen Bereiche vorher zu besprechen und bereits in ein Pflegetagebuch aufzunehmen. In einer autonomieorientierten Welt Abhängigkeit zu akzeptieren fällt vielen Menschen nach wie vor schwer. Dabei sollte ein selbstbestimmtes Leben nicht trotz sondern gerade durch Unterstützung als „Normal“ angesehen werden.
TIPP: 4 Augengespräch der Angehörigen it dem Gutachter
Idealerweise beschäftigen Sie sich rund um das Thema Pflege gemeinsam mit Ihrem Familien- und Freundeskreis bereits mit Eintritt in das Rentenalter.
TIPP: Pflegetagebuch führen
Umso wichtiger ist es vor einer Begutachtung entweder ein Pflegetagebuch zu führen oder einen Selbsteinschätzungsbogen auszufüllen. Es lohnt sich mindestens zwei Wochen lang alle Tätigkeiten, bei denen man Hilfe und Unterstützung braucht in ein Tagebuch einzutragen.
Mit diesen Hilfen können Sie den Pflege- und Unterstützungsbedarf für sich selbst oder für eine andere Person vollumfänglich dokumentieren. Sie dienen den Gutachtern häufig zusätzlich aufbauend auf deren eigenen Einschätzungen und Bewertungen.
Mit der Dokumentation konkreter alltäglicher Hilfe- und Unterstützungsleistungen in einen Selbsteinschätzungsbogen oder in ein Pflegetagebuch werden vielfach erst das Ausmaß der tatsächlich geleisteten Pflege in den 6 relevanten Lebensbereichen bzw. Modulen deutlich:
- Modul 1: Mobilität
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4: Selbstversorgung
- Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Notizen im Pflegetagebuch sind für eine Selbsteinschätzung des voraussichtlichen oder zur Überprüfung des bereits zuerkannten Grads der Pflegebedürftigkeit von enormem Wert, denn bestehende Hilfe- und Unterstützungsleistungen spiegeln bereits einen erheblichen Teil des komplexen Einstufungsverfahrens wider.
TIPP: Pflegetagebuch führen
Der Sozialverband VdK Deutschland bietet auf seiner Homepage einen leicht zu handhabenden Selbsteinschätzungsbogen ähnlich einem Fragekatalog zur unverbindlichen Ermittlung eines voraussichtlichen Pflegegrades oder Überprüfung eines von der Pflegekasse zuerkannten Pflegegrades für Erwachsene an. Er kann einmal ausgedruckt und dadurch manuell per Hand und zum anderen direkt digital am Computer im Dokument selbst ausgefüllt werden.
Sie finden Ihn hier auf der Webseite des Verbandes. Zum Download
Headline 3 – call to action
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Curabitur tincidunt mollis ante non volutpat. Nam consequat diam nec leo rutrum tempus.
Headline 2 – Further Links (4 coloums)
Pflegeberatung
Seit Anfang 2009 haben Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben, einen Rechtsanspruch gegenüber ihrer Pflegekasse auf eine individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung nach § 7a des elften Sozialgesetzbuches.
Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.
Pflegeanspruch
Versicherte haben gegenüber Ihrer Pflegekassen oder Pflegeversicherunge einen Rechtsanspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie mindestens zwei Jahre lang versichert sind und voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Über eine Begutachtung erfolgt die Feststellung Ihrer anerkannten Pflegebedürftigkeit mit dem Ergebnis eines sogenannten Pflegegrades. Wie Pflegebedürftigkeit defniert, eine Begutachtung vorbereitet und der Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorgeht erfahren Sie in hier.
Pflegeleistungen
Damit Sie Ihre Pflege organsieren können haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1-5 einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Da die Leistungen in den Sozialgesetzbüchern der Pflege- und Krankenversicherung in den letzten Jahres immer wieder einem Wandel unterworfen sind finden Sie hier stets die aktuellesten Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, sowie der Krankenversicherung.
Casemanagement
Seit 2009 bietet die Pflegeversicherung bei bestimmten Lebenssituationen in Fällen einer besonders komplexen Pflegesituation, bei der die Anliegen auf Seiten der Betroffenen nicht eigenständig gelöst werden können, einen Rechtsanspruch auf Care und Casemanagement innerhalb einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Headline 2 – Further Links (3 coloums)
Pflegeberatung
Seit Anfang 2009 haben Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben, einen Rechtsanspruch gegenüber ihrer Pflegekasse auf eine individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung nach § 7a des elften Sozialgesetzbuches.
Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.
Pflegeanspruch
Versicherte haben gegenüber Ihrer Pflegekassen oder Pflegeversicherunge einen Rechtsanspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie mindestens zwei Jahre lang versichert sind und voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Über eine Begutachtung erfolgt die Feststellung Ihrer anerkannten Pflegebedürftigkeit mit dem Ergebnis eines sogenannten Pflegegrades. Wie Pflegebedürftigkeit defniert, eine Begutachtung vorbereitet und der Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorgeht erfahren Sie in hier.
Pflegeleistungen
Damit Sie Ihre Pflege organsieren können haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1-5 einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Da die Leistungen in den Sozialgesetzbüchern der Pflege- und Krankenversicherung in den letzten Jahres immer wieder einem Wandel unterworfen sind finden Sie hier stets die aktuellesten Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, sowie der Krankenversicherung.
Headline 2 – Further Links (3 coloums)
Pflegeanspruch
Versicherte haben gegenüber Ihrer Pflegekassen oder Pflegeversicherunge einen Rechtsanspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie mindestens zwei Jahre lang versichert sind und voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Über eine Begutachtung erfolgt die Feststellung Ihrer anerkannten Pflegebedürftigkeit mit dem Ergebnis eines sogenannten Pflegegrades. Wie Pflegebedürftigkeit defniert, eine Begutachtung vorbereitet und der Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorgeht erfahren Sie in hier.
Pflegeleistungen
Damit Sie Ihre Pflege organsieren können haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1-5 einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Da die Leistungen in den Sozialgesetzbüchern der Pflege- und Krankenversicherung in den letzten Jahres immer wieder einem Wandel unterworfen sind finden Sie hier stets die aktuellesten Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, sowie der Krankenversicherung.
headline 2 – Benefits for the customer
headline 2 – References
„Durch die intensive Beratung im Dezember 2019 durch Herrn Reuter konnte nicht nur eine Höherstufung des Pflegegrades erreicht werden, sondern auch die Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung (Tagespflege).“
H. P.
„Hallo Herr Reuter,
1. waren mein Bruder und ich sehr angetan von Ihrer empathischen hilfsbereiten Art.
2. war ich gleich erleichtert, dass Sie uns nicht nur stapelweise Unterlagen zur Verfügung stellten, sondern gezielt Kontakte herstellten mit den Kieznester und sogar eine Betreuungsperson nannten.
Sie waren ein echter Lichtblick in dem ganzen Dschungel!
Herzlichen Dank nochmals und Ihnen alles Gute.
Mit lieben Grüssen auch von meinem Bruder.“
Br. G.
„Vielen lieben Dank für Ihre unermüdliche Unterstützung. Meine Mutter ist Dank der gemeinsam gefundenen wöchentlichen Tagespflege und zusätzlichen stundenweisen Betreuung ausgeglichener und belastbarer. Ohne die Tagespflege hätte ich und meine Schwester unsere Liebste in absehbarer Zeit in eine Pflegeeinrichtung geben müssen.
H.v.E
Headline 2 – Why this company
kostenloses Erstgespräch
Ich nehme mir Zeit für ein vertrauensvolles, kostenloses und unverbindliches Erstgespräch und unterstütze Sie, falls nötig, schnell und unbürokratisch.
Vor-Ort Begleitung
Ich berate gerne bei Ihnen zu Hause oder einem Ort Ihrer Wahl. Eine langfristige Unterstützung ist keine Ausnahme, falls erwünscht im Einzelfall auch lebensbegleitend.
voll- oder teilfinanziert durch Ihre Pflegekasse
Anspruch auf Pflegeberatung besteht, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, einen Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung gestellt haben oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen.
Grundwerte
Meine Grundwerte basieren auf der Menschenwürde und der Überzeugung der Einmaligkeit jedes Menschen. Ich engagiere mich
unabhängig von Herkunft, körperlicher und psychischer Verfassung oder sozialem Status.
Headline 2 – Contact form
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Curabitur tincidunt mollis ante non volutpat. Nam consequat diam nec leo rutrum tempus. Nulla accumsan eros nec sem tempus scelerisque. Morbi tincidunt risus magna, posuere lobortis felis. Donec at vehicula risus. Cras vel sollicitudin ipsum. Etiam tincidunt placerat enim, a rhoncus eros sodales ut.