Auf dieser Seite finden Sie für Ihre Pflegesituation Orientierung, aktuelle Informationen sowie erste praktische Hilfestellungen.

Das ändert sich 2025 in der Pflege.

Auch zum Jahresbeginn 2025 treten auf der Grundlage des „Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ oder Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) vom 26.05.2023 Änderungen in Kraft. Die für die Pflege relevantesten Neuregelungen können Sie hier kurz und knapp nachlesen .

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Das ändert sich 2024 in der Pflege.

Zum neuen Jahr treten auf der Grundlage des „Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ oder Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) vom 26.05.2023 Änderungen in Kraft. Die für die Pflege relevantesten Neuregelungen können Sie hier kurz und knapp nachlesen .

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Das ändert sich 2022 in der Pflege

Zum neuen Jahr treten auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juli 2021 einige Änderungen in Kraft. Die für die Pflege relevantesten Neuregelungen können Sie hier kurz und knap nachlesen .

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Teile des Pflegeschutzschirms bis 30. April 2023 verlängert.

Der Gesetzgeber hat mir mehreren Gesetzen und Gesetzesänderungen auf die Lage der Pflege in Zeiten von Corona reagiert. Einige dieser Maßnahmen wurden seitdem wieder eingestellt und andere verlängert. Parallel wurden neue Regelungen eingeführt. Behalten Sie hier stets den Überblick zu den aktuell geltenden Regelungen.

Achtung: Es gelten in Ihrem Bundesland eventuell Sonderreglungen. Informieren Sie sich über länderspezifische Informationen!

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Pflegeberatungsbesuche ab 01.07.2022 per Videokonferenz oder zu Hause.

Wenn Angehörige pflegen und dafür ein Pflegegeld beziehen, dann sind die sogenannten Beratungseinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI verpflichtend. In den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich. Sie dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung, sowie praktischen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

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Hinweise auf Beratungsanspruch ausgeweitet.

Seit Anfang des Jahres 2022 müssen die Kassen intensiver darauf aufmerksam machen, dass auch ein Anspruch auf Pflegeberatung bei der Beantragung weiterer Leistungen wie bpws. bei Pflegehilsmitteln, Kurzzeitpflege, digitalen Pflegeanwendungen (DiPa), Pflegegeld oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegeversicherung besteht und nicht nur bei der (Erst-)Beantragung eines Pflegegrades. Die Pflegeberatung kann durch die Pflegekasse selbst erbracht werden, durch selbstständige Pflegeberater oder mittels eines Beratungsgutscheins erfolgen. In diesem Fall muss die Pflegekasse Beratungsstellen nennen, bei denen die Beratung innerhalb von zwei Wochen erfolgen kann. Eine Pflegeberatung unterstützt Sie umfassend bei der Klärung individueller Fragen und Lösungen für ihre Pflegesituation.

Pflegeberatungen nach § 7a SGB XI telefonisch, per Video oder von zu Hause.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGBXI hat die Organisation von Pflege zum Ziel. Ich empfehle diese Form der Beratung besonders am Anfang jeder Pflegetätigkeit, da zu diesem Zeitpunkt erfahrungsgemäß die meisten Fragen zu den verschiedenen Pflegethemen bestehen.

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Übersicht Hier geht es los.

Mit Eintreten einer Pflegebedürftigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung. Sollte der Pflegebedürftige und sein soziales Umfeld nicht in der Lage sein, die Versorgung angemessen zu bewerkstelligen, besteht seit 2008 ein Rechtsanspruch auf Care und Case Management zur Organisation und Vernetzung von Pflege- und Betreuungsarrangements.

Die Informationen der unabhängigen Pflegeberatung dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Desweiteren können sie insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.

Für weitere Informationen zu einzelnen Themen folgen Sie einfach den Links am Ende der Beiträge und den Aufklapp-Menüs der Werkzeugleiste.

01

Pflegebedürftigkeit

Wer pflegebedürftig ist, hat gegenüber seiner Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung einen Anspruch auf Pflegeleistungen, wenn voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung notwendig erscheint.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über eine Begutachtung durch Gutachter oder Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei privat Versicherten durch den Prüfdienst Medicproof.

02

Pflegeanspruch

Versicherte haben gegenüber Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung einen Rechtsanspruch auf Pflegeleistungen, wenn sie mindestens zwei Jahre lang versichert sind und voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen.

Wie Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei privat Versicherten der Prüfdienstes Medicproof bei einer Begutachtung vorgehen, Pflegebedürftigkeit definiert und eine Begutachtung vorbereitet wird erfahren Sie hier.

03

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vielfältig und komplex. Zudem erhalten Sie Pflegeleistungen nur auf Antrag. Das Gesetz stellt sicher, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherungen denen der gesetzlichen Pflegekassen entsprechen.

Da Leistungen der Sozialgesetzbücher der Pflege- und Krankenversicherung in den letzten Jahres immer wieder einem Wandel unterworfen sind finden Sie hier stets die aktuellesten Informationen zu den Leistungen der Pflege-, sowie Krankenversicherung.

04

Pflegeberatung

Pflegebedürftige Personen und Menschen, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, steht gesetzlich ein Anspruch auf Pflegeberatung und Hilfestellung nach § 7a des elften Sozialgesetzbuches zu.

Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige dem  zustimmt.

Seit Anfang 2009 haben Menschen mit erkennbarem Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines Fallmanagements bzw. Care und Case Managements.

05

Care und Case Management

In bestimmten Lebenssituationen oder bei einer besonders komplexen Pflegesituationen, bei der die Anliegen auf Seiten der Betroffenen nicht eigenständig gelöst werden können besteht ein Anspruch auf ein Care und Case Management innerhalb einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Welche Aufgaben Care und Case Management leistet, wie der Case Management Prozess beschrieben wird und warum es einen deutschen Begriff für Case Management geben sollte, erfahren Sie hier. 

Sie haben pflegebedürftige Angehörige und suchen Rat?

 

Für die Betreuung, Unterstützung oder Pflege eines liebgewordenen Menschen führen zielführende Informationen und eine gute Beratung zur bestmöglichen Organisation der Pflege.   

„Professionelle Beratung ist ein zentraler Schlüssel zu guter Pflege. Denn: wer weiß, welche Leistungen man bekommen kann und sie dann gezielt nutzt, kann die Pflege bestmöglich organisieren“ (ebd.)

 

Das sagen Ratsuchende über mich.

 „Bezüglich einiger Fragen rund um Pflege wurde ich jedes Mal umfassend, kompetent und freundlich beraten. Ich finde die persönliche Beratung sehr wertvoll, da es häufig auf den ersten Blick schwer fällt die Kasse zu verstehen und Hilfe durch Leistungen zu organisieren. Diesen Berater kann ich wärmstens weiterempfehlen, machen Sie weiter so und nochmals vielen Dank."

 

V.R. am 07.10.2022

„Wir wurden als Pflegende mit vielen neuen Themen konfrontiert und da war es hilfreich einen kompetenten Berater zu haben, der uns nicht nur zu weiteren Beratungsstellen, sondern auch zu einem Pflegedienst und weiteren Einrichtungen weitervermitteln konnte. Auch die detaillierte Nutzung der Verhinderungspflege der Kasse als Entlastung war sehr hilfreich."

 

B.P. am 12.10.2022

„Wir sind sehr zufrieden mit der kompetenten Videoberatung für unsere Schwiegermutter durch Herrn Reuter. Besonders die Dinge, die behilflich sein können im Pflegebereich zu Hause die Familie zu unterstützen und kurzfristig realisiert werden konnten. Vielen Dank und Alles Gute für Sie!"

 

 

V.M. am 21.01.2023

Ihre Vorteile durch eine unabhängige Pflegeberatung.

Bessere Pflegeleistungen

Ich übernehme eine Lotsenfunktion für Pflegehaushalte und vernetzte Sie auf Wunsch hin mit bestehenden regionalen professionellen, aber auch ehrenamtlichen Hilfs-, Beratungs- und Angebotsstrukturen.

Unabhängige Beratung

Als selbstständiger Pflegeberater gewähre ich die notwendige Unabhängigkeit von Leistungsträgern wie Pflegekassen oder Pflegediensten und deren Interessen.

Steigerung der Erfolgsquote

An meiner Seite setzen Sie Ihren berechtigten Pflegegrad mit einer sehr hohen Erfolgschance erfolgreich durch und erhalten die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.

So unterstütze ich Sie.

Kostenloses Erstgespräch

Ich nehme mir Zeit für ein vertrauensvolles Erstgespräch und unterstütze Sie, falls nötig, schnell und unbürokratisch. In dem Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung über die Notwendigkeit und den Umfang weiterer Schritte.

Kontakt 

Vor-Ort-Begleitung

Ich berate gerne bei Ihnen zu Hause oder einem Ort Ihrer Wahl. Eine langfristige Unterstützung ist keine Ausnahme, falls erwünscht im Einzelfall auch lebensbegleitend als eine Form der wohnortnahen Unterstützung.

Kontakt 

Voll- oder teilfinanziert

Ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung besteht, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, einen Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung gestellt haben oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen.

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Grundwerte

Meine Grundwerte basieren auf der Menschenwürde und der Überzeugung der Einmaligkeit jedes Menschen. Ich engagiere mich unabhängig von Herkunft, körperlicher und psychischer Verfassung oder sozialem Status. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist Grundstein meiner Haltung.

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So können Sie mich kontaktieren.

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