Definition Case Management in Fachkreisen

„Case Management ist eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentsprechend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen. Der Handlungsansatz ist zugleich ein Programm, nach dem Leistungsprozesse in einem System der Versorgung und in einzelnen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens effektiv und effizient gesteuert werden können“(Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management, DGCC:2012).

Care und Case Management – Eine Organisation der kooperativen Arbeitsteilung

Case Management geht über eine reine Beratung hinaus. Es ist eine Verfahrensweise, die im Einzelfall Unterstützung, Behandlung und Versorgung organisiert. Ein Care und Casemanagement führt alle an der Versorgungssituation Beteiligten lokalen Gesundheits- und Sozialdienste mit dem Klienten selbst, seinen Freunden, Nachbarn und Familienmitgliedern an einen Tisch oder zu einem Hilfenetz zusammen.

Während Care Management die Zusammenarbeit und Vernetzung von professionellen Versorgern fallübergreifend für bestimmte Personengruppen wie Diabetiker oder Asthmatiker zur Aufgabe hat (Systemebene oder Systemmanagement) bezieht sich Case Management auf die vernetzte Versorgung eines Patienten, einer Familie oder Kleingruppen (Fallebene oder Fallmanagement).

Case Management ist für alle beteiligten Akteure transparent und in einem prozesshaften Verlauf strukturiert, der mindestens die Klärungsphase/Intake, Assessment, Hilfeplanung, Umsetzung, Monitoring, sowie Evaluation umschließt.

Seit 2009 bietet auch die Pflegeversicherung bei bestimmten Lebenssituationen, wie einer besonders komplexen Pflegesituation, bei der die Anliegen auf Seiten der Betroffenen nicht eigenständig gelöst werden können, einen Rechtsanspruch auf Case Management innerhalb einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

 

Für wen kommt ein Care und Case Management infrage?

Bei der Identifikation von Fällen bei denen der Einsatz eines Case Managements angemessen erscheint orientiere ich mich an die Mindestvoraussetzungen der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC):

  • Komplexes Versorgungs-, und Hilfesystem z.B. durch mehrere Leistungserbringer
  • Mehrfacher Versorgungsbedarf/ Mehrfachproblematik z.B. dringende notwendige stationäre Krankenhausbehandlung bei zeitgleich zu pflegenden schwerkranken Angehörigen
  • Erkennbares Defizit bzw. Hilflosigkeit des Klienten seine Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe eigenständig zu decken z.B. bedingt durch einen Schlaganfall, nach exzessivem Alkoholmissbrauch oder alleinlebend und ohne ein Unterstützungsnetzwerk
  • Freiwillige Teilnahme des Klienten

 

Wie gestaltet sich der Case Management Prozess?

Case Management ist für alle beteiligten Akteure transparent und in einem prozesshaften Verlauf strukturiert, der mindestens die Phasen Klärungsphase/Intake, Assessment, Ziel- und Hilfeplanung, Umsetzung, Monitoring, sowie Evaluation umschließt. Im Care und Case Management wirken mehrere Akteure und Organisationen zusammen. Dazu nutzen Sie in den einzelnen Phasen vereinbarte Instrumente. Unter Instrumente sind sowohl Mittel, wie z.B. Grafiken als auch Handlungen, wie z.B. regelmäßige Anrufe oder Videokonferenzen gemeint, um die im Rahmen des Care und Case Managements vereinbarten Ziele zu
erreichen.

Case Management Prozess

In einer Klärungsphase bzw. dem Intake wird anhand definierter Kriterien der Versorgungsbedarf eingeschätzt und geprüft ob für die spezifische Problemlage ein Case Management benötigt wird und sinnvoll erscheint. Bei der Identifikation von Fällen bei denen der Einsatz eines Case Managements angemessen erscheint orientiere ich mich an die Mindestvoraussetzungen der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC):

  • Komplexes Versorgungs-, und Hilfesystem z.B. durch mehrere Leistungserbringer
  • Mehrfacher Versorgungsbedarf/ Mehrfachproblematik z.B. dringende notwendige stationäre Krankenhausbehandlung bei zeitgleich zu pflegenden schwerkranken Angehörigen
  • Erkennbares Defizit bzw. Hilflosigkeit des Klienten seine Bedürfnisse und Versorgungsbedarfe eigenständig zu decken z.B. bedingt durch einen Schlaganfall, nach exzessivem Alkoholmissbrauch oder alleinlebend und ohne ein Unterstützungsnetzwerk
  • Freiwillige Teilnahme des Klienten

Im Assessment wird die Lebens- und Versorgungssituation betrachtet und der Hilfebedarf bezogen auf die relevanten Lebensbereiche und vorhandenen Ressourcen erhoben. Dazu findet eine ausführliche Unterhaltung zwischen den Beteiligten statt um den subjektiven Bedarf des Klienten (Wünsche, Erwartungen, Hoffnungen) und den objektiven Bedarf aus professioneller Sicht (Ressourcen, Probleme) auf den aktuellen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsbedarf hin zu klären.

In manchen Fällen müssen zusätzlich notwendige Informationen über Angehörige oder Ärzte eingeholt werden. Hierzu wird eine schriftliche Einwilligung des Betroffenen zu einer Schweigepflichtentbindung der betreffenden Personen vorausgesetzt. Freiwilligkeit zur Teilnahme an einem Case Management wird folgerichtig auch vorausgesetzt. Nur durch Freiwilligkeit, einem strukturierten transparenten Vorgehen und durch eine ehrliche und offene Grundhaltung gegenüber allen Beteiligten kann ein Vertrauensverhältnis entstehen, das zum Erreichen der Versorgungswünsche des Klienten führt.

In Dieser Phase werden auf Grundlage der zuvor gemeinsam erfassten und ganzheitlich betrachteten Bedarfs- und Bedürfniseinschätzung langfristige Hauptziele und die dafür nötigen kurzfristigen Handlungsziele formuliert. Für das Erreichen von Versorgungszielen durch eine Hilfeplanung sollten einige Mindestinhalte und -kriterien beachtet und formuliert werden:

  • Welche Hauptziele und kurzfristigen Handlungsziele sollen verfolgt werden?
  • Welche einzelnen Schritte sind zur Erreichung dieser Ziele zu organisieren?
  • In welcher Zeitspanne finden diese statt?
  • Wer führt diese aus und ist dafür verantwortlich?

Um Leistungen als zweckmäßig und hilfreich einzuschätzen wird der zuvor formulierte Ziel- und Hilfeplan um Maßnahmen des Monitorings ergänzt.

In der Phase der Umsetzung des zuvor erarbeiteten Versorgungsplans werden besonders die Faktoren Zufriedenheit des Klienten mit den Versorgungsstrukturen, deren Qualität und Zielerreichung betrachtet.

Durch Begleiten, Betrachten und Prüfen aller Hilfen und Dienstleistungen durch ein Case Management können so zentrale Fragen beantwortet werden:

• Führen die geplanten Hilfen tatsächlich zum erwünschten Ziel

• Sind sie ausreichend und können die Handlungsziele in der geplanten Zeit verwirklicht werden.

Wenn durch das Monitoring feststeht, das gemäß den Hilfen die kurzfristigen Handlungs- und langfristigen Hauptziele erreicht wurden, kommt es in der letzten Phase zum erfolgreichen Abschluss des Case Managements in Form einer Evaluation.

Der gesamte CM-Prozess mit allen Maßnahmen wird bewertet, sowie die Planung auf ihre Effektivität hin geprüft. Wenn möglich sollten alle Beteiligte des Versorgungsnetzwerkes in einem Abschlussgespräch zusammentreffen. Dies kann allerdings aufgrund von Arbeitsverdichtung und Fachkräftemangel auf Seiten des Hilfenetzes und folglich durch Zeitmangel auf der Systemebene in der Praxis schwer umzusetzen sein.

Zum nächsten Thema.

Weiterführende Inhalte.

Pflegeleistungen

Damit Sie Ihre Pflege organsieren können haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1-5 einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Da die Leistungen in den Sozialgesetzbüchern der Pflege- und Krankenversicherung in den letzten Jahres immer wieder einem Wandel unterworfen sind finden Sie hier stets die aktuellesten Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, sowie der Krankenversicherung.

Care und Casemanagement

Seit 2009 bietet die Pflegeversicherung bei bestimmten Lebenssituationen in Fällen einer besonders komplexen Pflegesituation, bei der die Anliegen auf Seiten der Betroffenen nicht eigenständig gelöst werden können, einen Rechtsanspruch auf Care und Casemanagement innerhalb einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.