Pflege im Heim
Die meisten von uns wollen auch bei einem Hilfe- und Pflegebedarf in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege (Tagespflege) nicht mehr ausreicht, kann der Umzug in ein Pflegeheim mit einer umfangreicheren Versorgung rund um die Uhr die bessere oder notwendige Pflegeform sein.
Es gibt Einrichtungen, die spezielle Konzepte für Menschen mit besonderen Anforderungen in der Pflege und Betreuung anbieten, z.B. für Menschen mit demenziellen Erkrankungen, Menschen im Wachkoma oder speziellen Erkrankungen.
Sie sollten sich ausreichend Zeit für die Auswahl nehmen und Schritt für Schritt vorgehen.
Häufige Fragen zur Pflege im Heim
Wie finde ich ein geeignetes Pflegeheim?
Die meisten von uns wollen auch bei einem Hilfe- und Pflegebedarf in Ihrer vertrautem Umgebung bleiben. Wenn die Pflege zu Hause an Grenzen stößt, kann der Umzug in ein Pflegeheim notwendig sein.
Einige Einrichtungen bieten spezielle Konzepte der Pflege und Betreuung für Personen mit speziellen Anforderungen, wie Meschen mit einer Demenz oder Menschen im Wachkoma an
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Heimen, so das die Angebote zwischen einer reinen Versorgung bis zu einem Hotel ähnlichem Charakter mit Schwimmbad und wechselndem Veranstaltungsprogramm reichen.
Die Frage der Finanzierung ist entscheidend für die erste Suche. Ein geringer Preis muss nicht automatisch eine geringe Leistung bedeuten. Da in der Regel eine Wartezeit in Kauf genommen werden muss sollte unbedingt ein Vergleich angestellt und eine Wahl getroffen werden. Wenn Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt umziehen müssen.
Neben der Finanzierungsfrage ist der Ort häufig entscheidend. Denn jeder hat andere Prioritäten, der eine möchte ruhig wohnen und der andere möglichst in der Nähe der Kinder. Sobald diese Fragen geklärt sind lohnt sich der Besuch vor Ort. Adressen von Heimen und Vergleichslisten erhalten Sie durch Ihre Pflegekasse oder regionale Pflegestützpunkte entweder postalisch oder auf deren Internetseiten, die dort auch nach Leistungen und Preisen gefiltert werden können. Wenn Sie mehrere Heime ermittelt haben fordern Sie dort detailliertere Informationsmaterialien an.
Im nächsten Schritt vergleichen Sie die zuvor gewählten Pflegeheime eingehend miteinander. Die ersten wichtigsten Kriterien sind die Finanzierbarkeit, der Wohnkomfort und individuelle Wünsche wie Hautierhaltung. Es empfiehlt sich dabei, mehrere Einrichtungen zu besichtigen, so dass Sie die Ausstattung der Einrichtung sehen, vielleicht sogar das Pflegepersonal kennenlernen, die Zimmer anschauen und einen Gesamteindruck gewinnen können.
Um sich auf die Besichtigung der Pflegeheime vorzubereiten und später eine Vergleichsauswahl treffen zu können hilft Ihnen die vorliegende Checkliste.
Tipp: Frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Pflege
Soweit möglich sollte bereits frühzeitig, also bereits vor Eintritt einer Pflegesituation mit Angehörigen, besonders mit den engsten Verwandten besprochen werden, wer was leisten möchte und leisten kann. Es geht dabei also vor allem darum, ob eine häusliche Pflege gestaltet werden kann.
Ist die Pflegequalität über den sogenannten „Pflege-Tüv“ aussagekräftig?
Wie Pflegequalität verlässlich gemessen werden kann, wird von Fachleuten und Wissenschaftlern seit geraumer Zeit diskutiert. Der alte „Pflege-TÜV“ mit „Pflegenoten“ wird derzeit von Pflegekassen und Anbietern neu geregelt. Aus Verbrauchersicht waren die „Pflegenoten“ keine hilfreiche Entscheidungshilfe.
Am 1. Oktober 2019 startet nach und nach ein neues Qualitäts- und Prüfsystem für die vollstationäre Pflege. Bis Ende 2021 wird das neue Beurteilungssystem ohne eine Gesamtnote eingeführt. Eine gute Teilbewertung kann dann eine schlechte nicht mehr ausgleichen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft die folgenden drei Bereiche:
- die Erhebung von (Qualitäts-)Indikatorendaten durch die Pflegeeinrichtungen
- die Qualitätsprüfung durch den MDK bzw. den Prüfdienst der privaten Krankenversicherung
- die Qualitätsdarstellung, also die Veröffentlichung von Indikatorenergebnissen, ausgewählten MDK-Prüfergebnissen und Angaben der Pflegeeinrichtungen zu ihrer Struktur für die Verbraucherinnen und Verbraucher
Es gibt Anlass zur Hoffnung, das die neuen Qualitätsindikatoren für die Verbraucher eine geeignetere Entscheidungs- und Bewertungsgrundlage bilden. Die Beurteilungslisten bekommen Sie über die Krankenkasse.
Kann ich mir einen Platz in einem Seniorenheim überhaupt leisten?
Die Kosten für ein Pflegeheim unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Haus zu Haus. Die Zuschüsse Ihrer Pflegeversicherung sind dagegen entsprechend der Höhe des Pflegegrades immer gleich. Grundsätzlich fallen folgende Kosten für einen Heimplatz an:
- Pflege und soziale Betreuung
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit hohem Betreuungsbedarf
Vereinbarungen über Zusatzkosten müssen vertraglich festgehalten werden. Diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Jeder Bewohner eines Pflegeheims trägt ab dem Pflegegrad 1 bis 5 einen gleichen Teil der Pflegekosten selbst. Er wird auch als „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE) benannt. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist jedoch von Heim zu Heim verschieden. Ein Blick in die Preisliste ist in jeden Fall zu empfehlen. Ihre Pflegeversicherung trägt abhängig vom Pflegegrad folgende Zuschüsse zur Pflegeleistung bei:
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
TIPP: Überschüssiger Betrag für Unterkunfts- und Verpflegungskosten nutzen
Sollte Ihr pflegebedingter Aufwand geringer als der Betrag Ihrer Kasse sein, können Sie den überschüssigen Betrag für Unterkunfts- und Verpflegungskosten nutzen, nicht aber für Investitionskosten.
TIPP: Leistungs- und Preisvergleichslisten
Leistungs- und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen sind auch im Internet abrufbar. Die großen Pflegekassen stellen dafür eigene Internetseiten bereit.
Checkliste zum Vergleich von Pflegeheimen
Da die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Zusatzleistungen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich ausfallen können hilft Ihnen eine Abhakliste bei der Pflegeheimauswahl. Sie vergleicht die Leistungen mehrerer in Frage kommender Einrichtungen.
Leistungen pro Monat in Abhängigkeit des Pflegegrades
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Kann ich mir einen Platz in einem Seniorenheim überhaupt leisten?
Die Kosten für ein Pflegeheim unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Haus zu Haus. Die Zuschüsse Ihrer Pflegeversicherung sind dagegen entsprechend der Höhe des Pflegegrades immer gleich. Grundsätzlich fallen folgende Kosten für einen Heimplatz an:
- Pflege und soziale Betreuung
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit hohem Betreuungsbedarf
Vereinbarungen über Zusatzkosten müssen vertraglich festgehalten werden. Diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Jeder Bewohner eines Pflegeheims trägt ab dem Pflegegrad 1 bis 5 einen gleichen Teil der Pflegekosten selbst. Er wird auch als „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE) benannt. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist jedoch von Heim zu Heim verschieden. Ein Blick in die Preisliste ist in jeden Fall zu empfehlen. Ihre Pflegeversicherung trägt abhängig vom Pflegegrad folgende Zuschüsse zur Pflegeleistung bei:
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Die Gesamtkosten des Heims abzüglich der Aufwendungen, die Ihre Pflegekasse zahlt müssen demnach aus eigenem Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Während die monatlichen Kosten in einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt bei 1.363 Euro liegen, sind es in Nordrhein-Westfalen 2.337 Euro. Die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheimplatz belaufen sich in Berlin auf 1.883 Euro.
Zuschüsse zu Pflegekosten für Heimbewohner:innen steigen: Bewohner:innen von Pflegeheimen der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten nach dem Pflegereformgesetz ab 1. Januar 2022 einen „Leistungszuschlag“ auf die Pflege- und Ausbildungskosten gestaffelt nach der Dauer des Aufenthalts. Der Zuschlag beträgt:
5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate (1 Jahr),
45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate (2 Jahre) und
70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate (3 Jahre) im Heim leben.
Achtung: Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jede(n) Bewohner:in mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit.
In vielen Fällen reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht mehr aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken. Reichen Einkommen und Vermögen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht aus prüft das Sozialamt Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern, Ehepartnern und Kindern. Können alle Unterhaltspflichtigen für die Kosten dann nicht gemeinsam aufkommen, kann Hilfe zur Pflege nach § 61 des SGB XII durch das örtliche Sozialamt beantragt werden. Die Leistungen des Sozialamts sind ebenfalls einkommens- und vermögensabhängig und werden nur gewährt, wenn die Heimkosten angemessen sind. Allerdings berücksichtigt das Gesetz bestimmte Freibeträge bzw. ein Schonvermögen.
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern bzw. Eltern ihren Kindern erst ab einem Jahresbrutto-einkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt verpflichtet. Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes und nicht des Lebenspartners. Das Sozialamt darf nur die Kinder, nicht jedoch die Enkelkinder, Geschwister, Cousins, Cousinen, Onkel und Tanten zu Unterhaltszahlungen heranziehen.
In vielen Einrichtungen gibt es das Angebot des Probewohnens.
Ist das Betreute Wohnen eine Alternative zum Pflegeheim?
Neben der umfassenden Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim haben sich in den letzten Jahren mehr und mehr Seniorenwohnheime etabliert. Sie werden auch „Betreuten Wohnen“, „Wohnen mit Service“, Seniorenresidenzen oder „Wohnen plus“ genannt.
Im Betreutem Wohnen haben Sie eine abgeschlossene Wohnung mit der Möglichkeit einen eigenen Haushalt zu führen und wenn Sie plötzlich Hilfe benötigen, können Betreuung und Pflege dann hinzugezogen werden. Auch andere Dienste wie z.B. Verpflegung, Reinigungsdienste oder Wäscheservice werden vielfach angeboten.
Die Idee dahinter: Vorteile eines eigenen Haushalts wie z.B. Unabhängigkeit und Privatsphäre sollen mit den Vorteilen eines Pflegeheimes wie Versorgungs- und Betreuungssicherheit und Pflegeleistungen verbunden werden.
Allerdings ist der Begriff Betreutes Wohnen nicht eindeutig und so wird vielfach angenommen, dass es sich hier um eine Wohnform mit umfassendem Betreuungs- und Versorgungsangebot handelt. Außerdem unterscheiden sich die Angebote unter dem Begriff Betreutes Wohnen oft sehr. Große Unterschiede bestehen regelmäßig in der Art und Umfang der angebotenen Hilfen. Zudem wird immer wieder davon ausgegangen, dass bei erheblicher gesundheitlicher Verschlechterung ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann. Das wird grundsätzlich aber nicht zutreffen.
Es lohnt sich daher unbedingt ein genauer Vergleich, welche Leistungen tatsächlich für welchen Preis angeboten werden. Ich empfehle eine Checkliste für diesen Vergleich, wie ihn die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. BAGSO bereithält https://www.bagso.de/publikationen/checkliste/betreutes-wohnen/
Weiterführende Themen
Pflege Zu Hause
Sie möchten sich in Ihrer häuslichen Umgebung pflegen lassen? Dafür gibt es verschiedene Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Pflegekasse. Sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde hängen die Leistungen davon ab von wem der Betroffene gepflegt wird. Unterschieden wird dabei, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegefachpersonen stattfindet.
Pflege In WGS
Sogenannte Pflege-Wohngemeinschaften, die auch als Wohn-Pflege-Gemeinschaften oder als ambulant betreute Wohngruppen bezeichnet werden, haben sich als alternative Wohn- und Versorgungsform neben Pflegeheimen entwickelt. Was Sie hierbei zu beachten haben und was die Pflegekasse zahlt lesen Sie hier.
Pflegende Angehörige
Seit 2009 bietet die Pflegeversicherung bei bestimmten Lebenssituationen in Fällen einer besonders komplexen Pflegesituation, bei der die Anliegen auf Seiten der Betroffenen nicht eigenständig gelöst werden können, einen Rechtsanspruch auf Care und Casemanagement innerhalb einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.