Pflegeleistungen
Grundsätzlich sind Leistungen der Pflegeversicherung abhängig von einer anerkannten Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Sobald ein Pflegegrad vorliegt, hängen die verschiedenen Leistungen davon ab, wo und von wem der Betroffene gepflegt wird. Unterschieden wird dabei, ob Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegekräfte stattfindet oder in einer Pflegeeinrichtung durch Pflegefachpersonen.
Häufige Fragen zu Pflegeleistungen
Als pflegender Angehöriger fühle ich mich kraftlos und überfordert. Wie kann ich regelmäßig für eine mehrstündige Auszeit sorgen?
Mit der Pflege und Betreuung eines hilfebedürftigen Menschen und der damit übernommenen Verantwortung verändert sich das eigene Leben häufig sehr stark. Im besten Fall lassen Sie es erst gar nicht zu einer Überlastung kommen, auch wenn das leichter gesagt ist, als getan.
Um einer Überforderung entgegenzuwirken gibt es verschiedene Möglichkeiten. Regelmäßige Pausen von der Pflege, längerfristige Erholungsphasen, ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung und Kontakt zu Freunden sind ein guter Schutz vor Überlastung. Aus diesem Grund gilt es einen guten Umgang mit sich selbst genauso wie die Fürsorge gegenüber dem pflegebedürftigen Angehörigen zu finden.
Angehörige, die zu Hause pflegen haben einen Rechtsanspruch auf eine Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme, z. B. um Abstand zu gewinnen und eine neue Perspektive einzunehmen oder einen professionellen Umgang mit der möglichen Wesensänderung des Pflegebedürftigen zu finden. In dieser Zeit kann der Pflegebedürftige beispielsweise in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt werden.
Wenn Sie als Pflegeperson bei Ihrer Kasse benannt und aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen verhindert sind bzw. vorübergehend ausfallen und eine Auszeit zur Entlastung benötigen gibt es über die Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen (42 Tage) und bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr einen Rechtsanspruch auf eine Pflegevertretung. Sie wird auch Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt.
Sprechen Sie mit anderen Angehörigen oder Nachbarn, die Ihnen kurzfristig eine Pause verschaffen können. Nutzen Sie diese Zeit, um ein wenig Distanz zur Pflegesituation zu gewinnen und unternehmen Sie etwas, was Ihnen schon immer Energie gegeben hat. Das kann ein altes Hobby sein, ein ausgedehnter Waldspaziergang, ein Tag im Schwimmbad mit Sauna.
Überlegen Sie auch, wie die Lasten langfristig anders verteilt werden können.
Als pflegender Angehöriger fühle ich mich kraftlos und überfordert. Wie kann ich regelmäßig für eine mehrstündige Auszeit sorgen?
Mit der Pflege und Betreuung eines hilfebedürftigen Menschen und der damit übernommenen Verantwortung verändert sich das eigene Leben häufig sehr stark. Im besten Fall lassen Sie es erst gar nicht zu einer Überlastung kommen, auch wenn das leichter gesagt ist, als getan.
Um einer Überforderung entgegenzuwirken gibt es verschiedene Möglichkeiten. Regelmäßige Pausen von der Pflege, längerfristige Erholungsphasen, ausreichend Schlaf, gesunde Ernährung und Kontakt zu Freunden sind ein guter Schutz vor Überlastung. Aus diesem Grund gilt es einen guten Umgang mit sich selbst genauso wie die Fürsorge gegenüber dem pflegebedürftigen Angehörigen zu finden.
Angehörige, die zu Hause pflegen haben einen Rechtsanspruch auf eine Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme, z. B. um Abstand zu gewinnen und eine neue Perspektive einzunehmen oder einen professionellen Umgang mit der möglichen Wesensänderung des Pflegebedürftigen zu finden. In dieser Zeit kann der Pflegebedürftige beispielsweise in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt werden.
Wenn Sie als Pflegeperson bei Ihrer Kasse benannt und aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstigen Gründen verhindert sind bzw. vorübergehend ausfallen und eine Auszeit zur Entlastung benötigen gibt es über die Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen (42 Tage) und bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr einen Rechtsanspruch auf eine Pflegevertretung. Sie wird auch Ersatzpflege oder Urlaubspflege genannt.
Sprechen Sie mit anderen Angehörigen oder Nachbarn, die Ihnen kurzfristig eine Pause verschaffen können. Nutzen Sie diese Zeit, um ein wenig Distanz zur Pflegesituation zu gewinnen und unternehmen Sie etwas, was Ihnen schon immer Energie gegeben hat. Das kann ein altes Hobby sein, ein ausgedehnter Waldspaziergang, ein Tag im Schwimmbad mit Sauna.
Überlegen Sie auch, wie die Lasten langfristig anders verteilt werden können. Wer könnte welche Aufgaben regelmäßig übernehmen? Gibt es Privatpersonen, die ein gutes Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben und Sie verlässlich unterstützen könnten?
Sind Ihre Beschwerden sehr stark, werden einzelne freie Momente nicht ausreichen. Fragen Sie sich, welche Situationen besonders belastend für Sie sind und welche Möglichkeiten der professionellen oder ehrenamtlichen Unterstützung es für diese Situationen gibt. Vielleicht gibt es auch Seminare oder Gruppen zum Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in Ihrer Gegend. Häufige Themen in Gruppen pflegender Angehöriger sind Möglichkeiten der professionellen oder ehrenamtlichen Unterstützung, etwa Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, einen Besuchsdienst, einen Seelsorger und viele weitere Themen.
Meine Mutter braucht zunehmend mehr Hilfe. Was kann ein ambulanter Pflegedienst leisten?
Ambulante Pflegedienste unterstützten Sie bei der Pflege und Hilfe im Alltag damit Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie die Körperpflege oder Ernährung
- Betreuungsleistungen wie Gestaltung des Alltags
- häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen
- organisatorische Maßnahmen wie die Inanspruchnahme von Fahrdiensten und Krankentransporten
- Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen oder Reinigen der Wohnung.
Pflegedienste erbringen und berechnen diese Leistungen anhand sogenannter Leistungskomplexe. Das sind typische Leistungen pflegerischer Tätigkeiten, die zusammengefasst wurden. Dabei wählen Sie im Rahmen Ihres individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs diejenigen Leistungskomplexe aus, die der ambulante Pflegedienst für Sie erbringen soll.
Ich kann meinen Mann nicht mehr alleine pflegen. Welche weiteren gesetzlichen Hilfsangebote kann ich in Anspruch nehmen?
Gerade dann, wenn die Hauptpflegeperson die Pflege nicht in ausreichendem Umfang leisten kann, z.B. bei einer Zunahme der Pflegebedürftigkeit oder zwingender stundenweisen Beaufsichtigung hilft eine Tagespflege dabei selbst Entlastung zu erhalten. Häufig kann eine Tages- und Nachtpflege überhaupt erst Ihre Pflege zu Hause sicherstellen. Wie der Name bereits verrät werden die Betroffenen dabei entweder über Tag oder über Nacht zeitweise für mehrere Stunden in einer Pflegeeinrichtung und die übrige Zeit wieder durch Sie selbst, einen Pflegedienst und andere Pflegepersonen zu Hause betreut.
Weitere Voraussetzungen zur Tages- und Nachtpflege können Sie hier nachlesen.
Ambulante Pflegedienste unterstützten bei der Pflege und Hilfe im Alltag damit die betroffene Person in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben kann. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie die Körperpflege oder Ernährung, pflegerische Betreuung wie Gestaltung des Alltags, häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen oder Reinigen der Wohnung.
Mehr zu ambulanten Pflegediensten und der Kostenübernahme erfahren Sie hier.
Ich kann meinen Mann nicht mehr alleine pflegen. Welche weiteren gesetzlichen Hilfsangebote kann ich in Anspruch nehmen?
Gerade dann, wenn die Hauptpflegeperson die Pflege nicht in ausreichendem Umfang leisten kann, z.B. bei einer Zunahme der Pflegebedürftigkeit oder zwingender stundenweisen Beaufsichtigung hilft eine Tagespflege dabei selbst Entlastung zu erhalten. Häufig kann eine Tages- und Nachtpflege überhaupt erst Ihre Pflege zu Hause sicherstellen. Wie der Name bereits verrät werden die Betroffenen dabei entweder über Tag oder über Nacht zeitweise für mehrere Stunden in einer Pflegeeinrichtung und die übrige Zeit wieder durch Sie selbst, einen Pflegedienst und andere Pflegepersonen zu Hause betreut.
Weitere Voraussetzungen zur Tages- und Nachtpflege können Sie hier nachlesen.
Ambulante Pflegedienste unterstützten bei der Pflege und Hilfe im Alltag damit die betroffene Person in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben kann. Das Leistungsangebot erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie die Körperpflege oder Ernährung, pflegerische Betreuung wie Gestaltung des Alltags, häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, sowie Hilfen bei der Haushaltsführung wie Einkaufen oder Reinigen der Wohnung.
Mehr zu ambulanten Pflegediensten und der Kostenübernahme erfahren Sie hier.
Der Umfang der Pflege kann sich im Laufe Ihrer Pflegetätigkeit enorm erhöhen, so das Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Pflegeleistungen oder einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse beantragen sollten. Falls dem Antrag stattgegeben wird erhalten Sie die Leistungen ab dem Monat der Antragsstellung auch rückwirkend. Sollten die privaten finanziellen Mittel bei Ihnen ausreichen können Sie mit dem ambulanten Pflegedienst auch dann mehr Pflegeleistungen vereinbaren, sobald diese benötigt werden.
Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad bei denen die Pflege in der Häuslichkeit stattfindet, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag, also bis zu 125 Euro monatlich. Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich verschiedene Bereiche finanzieren: Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und zur hauswirtschaftlichen Versorgung durch zugelassene Anbieter.
Die gesetzlichen Regelungen zum Entlastungsbetrag erfahren Sie hier.
Manchmal muss es schnell gehen, da eine Pflegeperson z.B. eine betreuende Angehörige akut erkrankt ist und somit ausfällt. Wenn Sie als Pflegeperson bei Ihrer Kasse benannt und aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen verhindert sind bzw. vorübergehend ausfallen steht Ihnen der Rechtsanspruch auf eine Pflegevertrtung im häuslichen Bereich in Form der sogenannten Verhinderungspflege bis zu 6 Wochen (42 Tage) und bis zu einem Gesamtbetrag von bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zu.
Alles zur Verhinderungspflege können Sie hier nachlesen.
Ist eine vorübergehende Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) nötig, z.B. wegen plötzlicher Erkrankung der Pflegeperson oder zur Überbrückung von Urlaubszeiträumen, also zur Erholung der pflegenden Angehörigen, besteht Anspruch auf jährlich 1.612 Euro für maximal 8 Wochen (56 Tage) durch die Kurzzeitpflege.
Informationen zur Leistung der Kurzzeitpflege finden Sie hier.
Kostet ein Platz in einer Wohngemeinschaft mehr als ein Platz in einem Pflegeheim?
Folgende Kosten fallen pro Person und Monat in einer WG in etwa an (2500-3950 Euro):
- Für Wohnkosten je nach Region zwischen 250 und 600 Euro
- Für Haushaltsführung wie beispielsweise Essenseinkäufe, Wäscheversorgung, Strom- und Telefonkosten, Reinigungsmittel und weiterer Haushaltsbedarf zwischen 250 und 350 Euro
- Für Pflege und Betreuung abhängig vom Pflegegrad und Anzahl der Bewohner zwischen 2.000 und 3.000 Euro
Die Kosten für Pflege werden je nach Pflegegrad bis maximal zum Höchstbetrag über die ambulanten Sachleistungen von der Pflegeversicherung übernommen.
Kosten für Betreuungsleistungen können bei Erfüllung der Voraussetzungen über einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich bezuschusst werden. Ab dem Pflegegrad 1 gibt es darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einer Höhe von 125 € monatlich, die über den ambulanten Pflegedienst oder externe Dienstleister erbracht werden können.
Die Gesamtkosten einer Wohngemeinschaft abzüglich der Aufwendungen, die Ihre Pflegekasse zahlt müssen demnach aus eigenem Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Bei Bewohnern, deren Kosten weder durch Leistungen der Pflegeversicherung oder eigenen Rücklagen gedeckt werden prüft das Sozialamt Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern, Ehepartnern und Kindern. Können alle Unterhaltspflichtigen für die Kosten dann nicht gemeinsam aufkommen, kann Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragt werden.
Bewohner bis zum Pflegegrad 3 vereinbaren Pflegeleistungen individuell mit Ihrem ambulanten Pflegedienst. Sie werden über sogenannte Leistungskomplexe abgerechnet.
Kostet ein Platz in einer Wohngemeinschaft mehr als ein Platz in einem Pflegeheim?
Folgende Kosten fallen pro Person und Monat in einer WG in etwa an (2500-3950 Euro):
- Für Wohnkosten je nach Region zwischen 250 und 600 Euro
- Für Haushaltsführung wie beispielsweise Essenseinkäufe, Wäscheversorgung, Strom- und Telefonkosten, Reinigungsmittel und weiterer Haushaltsbedarf zwischen 250 und 350 Euro
- Für Pflege und Betreuung abhängig vom Pflegegrad und Anzahl der Bewohner zwischen 2.000 und 3.000 Euro
Die Kosten für Pflege werden je nach Pflegegrad bis maximal zum Höchstbetrag über die ambulanten Sachleistungen von der Pflegeversicherung übernommen.
Kosten für Betreuungsleistungen können bei Erfüllung der Voraussetzungen über einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich bezuschusst werden. Ab dem Pflegegrad 1 gibt es darüber hinaus einen Rechtsanspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einer Höhe von 125 € monatlich, die über den ambulanten Pflegedienst oder externe Dienstleister erbracht werden können.
Die Gesamtkosten einer Wohngemeinschaft abzüglich der Aufwendungen, die Ihre Pflegekasse zahlt müssen demnach aus eigenem Einkommen und Vermögen erbracht werden.
Bei Bewohnern, deren Kosten weder durch Leistungen der Pflegeversicherung oder eigenen Rücklagen gedeckt werden prüft das Sozialamt Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern, Ehepartnern und Kindern. Können alle Unterhaltspflichtigen für die Kosten dann nicht gemeinsam aufkommen, kann Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragt werden.
Bewohner bis zum Pflegegrad 3 vereinbaren Pflegeleistungen individuell mit Ihrem ambulanten Pflegedienst. Sie werden über sogenannte Leistungskomplexe abgerechnet.
In Berliner Wohngemeinschaften werden für die Versorgung und Betreuung ab dem Pflegegrad 4 verbindliche Tagespauschalen durch den Pflegedienst in Rechnung gestellt. Diese Tagespauschale ist im Leistungskomplex 19 definiert und beträgt aktuell 129,80 Euro . Die monatlichen Pflegekosten würde sich bei 30 Tagen somit auf 3.894 Euro belaufen.
Wie finde ich das richtige Pflegeheim?
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Heimen, so das die Angebote zwischen einer reinen Versorgung bis zu einem Hotel ähnlichem Charakter mit Schwimmbad und wechselndem Veranstaltungsprogramm reichen.
Die Frage der Finanzierung ist entscheidend für die erste Suche. Ein geringer Preis muss nicht automatisch eine geringe Leistung bedeuten. Da in der Regel eine Wartezeit in Kauf genommen werden muss sollte unbedingt beizeiten ein Vergleich angestellt und eine Wahl getroffen werden. Wenn Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen, bedeutet das nicht, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt umziehen müssen.
Neben der Finanzierungsfrage ist der Ort häufig entscheidend. Denn jeder hat andere Prioritäten, der eine möchte ruhig wohnen und der andere möglichst in der Nähe der Kinder. Sobald diese Fragen geklärt sind lohnt sich der Besuch vor Ort. Adressen von Heimen und Vergleichslisten erhalten Sie durch Ihre Pflegekasse oder regionale Pflegestützpunkte entweder postalisch oder auf deren Internetseiten, die dort auch nach Leistungen und Preisen gefiltert werden können. Wenn Sie mehrere Heime ermittelt haben fordern Sie dort detailliertere Informationsmaterialien an.
Im nächsten Schritt vergleichen Sie die zuvor gewählten Pflegeheime eingehend miteinander. Die ersten wichtigsten Kriterien sind die Finanzierbarkeit, der Wohnkomfort und individuelle Wünsche wie Hautierhaltung. Es empfiehlt sich dabei, mehrere Einrichtungen zu besichtigen, so dass Sie die Ausstattung der Einrichtung sehen, vielleicht sogar das Pflegepersonal kennenlernen, die Zimmer anschauen und einen Gesamteindruck gewinnen können.
Wie erhalte ich eine unabhängige Pflegeberatung?
Als Ratsuchender können Sie sich von Ihrer Pflegekasse beraten lassen. Der Anspruch auf Pflegeberatung ist im Sozialgesetzbuch geregelt (§7a SGB XI). Haben Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt, muss diese Ihnen oder der bevollmächtigten Person innerhalb von 2 Wochen eine Pflegeberatung, auch bei Ihnen zu Hause, anbieten und eine Kontaktperson oder Beratungsstelle benennen.
Falls Ihre Pflegekasse keine eigene Pflegeberaterin oder keinen Pflegeberater nennen kann, stellt sie einen Gutschein für Pflegeberatung aus. In diesem Fall muss die Pflegekasse Ihnen Beratungsstellen nennen, bei denen dieser Gutschein eingelöst werden kann. Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist ein kostenloses Angebot der Pflegekasse.
In Berlin führen zudem 36 Pflegestützpunkte, je drei pro Bezirk, die Beratung zur Pflege durch. 24 Pflegestützpunkte werden vom Land Berlin und 12 Stützpunkte gemeinsam mit den Pflegekassen betrieben. Eine Beratung in Kieznähe ist dadurch gegeben, andererseits variieren Umfang und Art der Beratungsleistungen von Standort zu Standort.
Auch von den Kassen anerkannte selbstständige Pflegeberater können beraten. Egal ob mit Beratungsgutschein oder ohne, ich beantrage mit Ihnen eine Kostenübernahme bei Ihrer Kasse. Erfahrungsgemäß übernehmen die Kassen dann die Beratungsrechnung auch für anerkannte selbstständige Pflegeberater.
Wenn die Pflege sich verschlechtert, kann erneut eine Beratung bei der Pflegekasse beantragt werden. Sie sollten berücksichtigen, dass Ihre Pflegekasse entscheidet, ob die Notwendigkeit für eine Pflegeberatung nach § 7a oder eine Fallsteuerung im Sinne eines Care und Case Managements vorliegt.
Sie haben pflegebedürftige Angehörige und suchen Rat?
Für die Betreuung, Unterstützung oder Pflege eines liebgewordenen Menschen führen zielführende Informationen und eine gute Beratung zur bestmöglichen Organisation der Pflege.
Weiterführende Inhalte.
Pflegeberatung
Pflegebedürftige Personen und Menschen, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, steht gesetzlich ein Anspruch auf Pflegeberatung und Hilfestellung nach § 7a SGB XI zu. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige dem zustimmt.
Pflegeanspruch
Gesetzliche Leistungen in Form von Geldleistungen und Sachleistungen erhält, wer mindestens sechs Monate körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über eine Begutachtung durch Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes (MD).
Casemanagement
Seit 2009 bietet die Pflegeversicherung bei bestimmten Lebenssituationen in Fällen einer besonders komplexen Pflegesituation, bei der die Anliegen auf Seiten der Betroffenen nicht eigenständig gelöst werden können, einen Rechtsanspruch auf Care und Casemanagement innerhalb einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI